divers

»Divers«, »männlich« und »weiblich« und die Streichung des Geschlechtseintrags (»keine Angabe«) sind mögliche Geschlechtseinträge im deutschen Personenstands-Gesetz. Die Einteilung nach Geschlecht gehört zusammen mit Informationen zum Familienstand, Geburtsdatum und Namen zum sogenannten Personenstand. Das sind vom Staat vorgeschriebene Einteilungen von Menschen.

Die Kategorie »divers« gibt es in Deutschland seit 2018 und in Österreich seit 2019. Sie wird von →intergeschlechtlichen und →nicht-binären Menschen benutzt. Vor ihrer Einführung wurden inter*-Personen durch das Gesetz zu einem Geschlechtseintrag als männlich oder weiblich gezwungen.

2024 wurde in Deutschland das Selbstbestimmungs-Gesetz (SBGG) eingeführt. Das SBGG ermöglicht mehr Menschen über ihren Geschlechtseintrag selbst zu bestimmen. Das SBGG erkennt an, dass →Gender keine Staatsangelegenheit ist und dass Menschen ein Recht auf →Gender-Freiheit haben.

Gut zu wissen: Auch das SBGG schließt bestimmte Personen von der Selbstbestimmung aus, zum Beispiel staatenlose Menschen. Hier gibt es Infos zum SBGG und zu unterschiedlichen Kritikpunkten daran: sbgg.info